Das erste Gespräch

Das erste Gespräch ist der Beginn und soll auch so angenehm wie möglich sein.

Es geht um ein erstes "Kennenlernen" und die Situation erfassen.

Wir werden dabei gemeinsam den weiteren Weg abstimmen.

Gerne kann dazu auch ein Familienmitglied/Freund, der/die Sozialarbeiter oder sonst ein Vertrauter dabei sein.

Sie können aber gerne folgende Unterlagen bereits mitbringen, dies erleichtet das weitere Vorgehen:

Lohnnachweise der letzten 3 Monate

  • Urteile
  • Strafen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszug
  • Unterhaltsnachweise
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsunterlagen
  • Mindestsicherungsnachweis
  • Wohnbeihilfenachweis
  • AMS Bezugsbestätigung
  • Alle Briefe der Gläubiger

Diese Liste ist nicht abschließend, sondern nur ein Vorschlag. So wie jeder Mensch unterschiedlich ist, sind auch die Vorgehensweisen unterschiedlich.

Die weiteren Beratungen werden dann gemeinsam ergänzt.

 

Sie können aber auch ganz ohne Unterlagen zum ersten Gespräch erscheinen, alleine oder mit ihrer Vertrauensperson und wir "stecken" den weiteren Fahrplan zuerst ab.

 

Wenn sie durch eine Organisation bzw. einen SozialarbeiterIn begleitet/betreut werden bringen sie bitte den ausgefüllten und unterschreibenen Erstantrag zum Erstgespärch mit. Sollten sie gänzlich unbetreut sein, so bekommen sie den Antrag von uns und wir bitten sie uns diesen vor dem zweiten Beratungsgespräch mitzubringen.